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Westbalkanregelung vom Bundesrat bis 2023 verlängert

28. Oktober 2020 | Stefanie Cermak

Arbeitgeber können nach der Westbalkanregelung Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien) unabhängig von der formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einstellen. Diese Regelung würde eigentlich Ende 2020 auslaufen, wurde nun aber vom Bundesrat bis 2023 verlängert. Die Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Westbalkan ist besonders im Bauhauptgewerbe hoch.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig

Die Bundesagentur für Arbeit muss einer solchen Einstellung zustimmen. Sie prüft, ob für den besagten Arbeitsplatz deutsche Arbeitnehmer/innen zur Verfügung stehen. Außerdem prüft sie, ob Beschäftigungsbedingungen wie für Deutsche bestehen. Die Bundesagentur für Arbeit darf höchstens 25.000 dieser Zustimmungen pro Jahr erteilen, damit die zuständigen Stellen für die Visa-Vergabe nicht überlastet werden.

Diese Verordnung kann im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Bundesrat bittet nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um Evaluierung, also die sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung der Westbalkanregelung für 2021 bis 2023 fortzuführen und Fragen zur Qualifikation und zu den Arbeitsbedingungen zu erörtern und zu prüfen, inwieweit sich die Arbeitnehmer/innen integrieren.

Quelle: Bundesrat KOMPAKT, 994. Sitzung vom 9. Oktober 2020.

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